Bis zum 31. März können oft noch Resturlaubstage aus dem Vorjahr genommen werden. Doch was passiert, wenn diese Frist verstreicht? In einem Beitrag bei chip.de vom 11.03.2024 erkläre ich, warum ungenutzte Urlaubstage nicht immer automatisch verfallen.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es – je nach Anzahl der Wochenarbeitstage – einen Mindestanspruch auf Urlaub. Bei einer Wochenarbeitszeit von fünf Tagen sind das 20 gesetzliche Mindesturlaubstage. Grundsätzlich gilt, dass der Jahresurlaub während des Kalenderjahres von Januar bis Dezember gewährt und genommen werden soll.


