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„Zu teuer!“ ist kein Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht Köln erteilt der betriebsbedingten Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen eine Absage. Die Entscheidung des LAG Köln vom 16. Januar 2025 (Az. 6 Sa 633/23) überzeugt sowohl in dogmatischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die arbeitnehmerfreundliche Kontrolle innerbetrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen. Sie belegt erneut, dass die Schwelle für betriebsbedingte Kündigungen hoch ist – insbesondere dann, wenn...

Rechtsanwältin Sophia von Verschuer
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