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Diskriminierung! Überstundenzuschläge auch bei Teilzeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt: Es liegt eine Diskriminierung vor, wenn Teilzeitbeschäftigte nicht wie Vollzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erhalten (BAG, Urt. V. 5.12.2024 – 8 AZR 370/20). Die Teilzeitbeschäftigung in Deutschland (verglichen mit anderen EU-Ländern) ist sehr hoch. Fast 40% aller Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, Tendenz steigend. Auffällig ist nach wie vor, dass vor allem Frauen in Teilzeit...

Rechtsanwältin Sophia von Verschuer
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