Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärt: Es liegt eine Diskriminierung vor, wenn Teilzeitbeschäftigte nicht wie Vollzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erhalten (BAG, Urt. V. 5.12.2024 – 8 AZR 370/20). Die Teilzeitbeschäftigung in Deutschland (verglichen mit anderen EU-Ländern) ist sehr hoch. Fast 40% aller Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, Tendenz steigend. Auffällig ist nach wie vor, dass vor allem Frauen in Teilzeit...


