– oft unwirksam und diskriminierend – Bislang galt in Deutschland die vom Bundesarbeitsgericht unterstütze Praxis deutscher Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte innerhalb der Probezeit ohne Grund kündigen zu können (BAG 21.4.2016 – 8 AZR 402/14, NZA 2016,1131). Da der Arbeitgeber in einem solchen Fall auch das Integrationsamt nicht um Zustimmung bitten muss (das Sozialgesetzbuch...


