In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gibt es eine Besonderheit hinsichtlich der Kostentragungspflicht. In § 12a ArbGG ist geregelt, dass jede Partei ihre Anwaltskosten (außergerichtlich und gerichtlich im Urteilsverfahren der 1. Instanz) – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – selbst tragen muss. Auch im Falle des Obsiegens haben Sie daher im Nachgang des Verfahrens keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten durch die Gegenseite.
Im Berufungsverfahren (2. Instanz) hingegen gilt § 12a ArbGG nicht. Hier besteht das Risiko im Falle des Unterliegens auch die Kosten des Gegners ganz oder teilweise zu tragen.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel Ihre Anwaltskosten. Gerne rechnen wir die gesetzlichen Gebühren auch direkt gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass Sie – auch bei Bestehen einer Rechtschutzversicherung – Kostenschuldner bleiben. Etwaig von der Rechtschutzversicherung nicht getragene Kosten sind daher von Ihnen zu leisten.
Ja. Die durch ein Prozessverfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten können regelmäßig nach § 9 EStG als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden. Die Kosten sind – vorbehaltlich des Freibetrags – zu berücksichtigen.
Für den Fall, dass Sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, werde ich auch im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig. Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsgericht über Ihren Prozesskostenhilfeantrag entscheidet, d.h. Ihr Anliegen für erfolgsversprechend und ihre Mittel als tatsächlich nicht ausreichend halten muss.
Informationen zur Prozesskostenhilfe und die Formulare für den Prozesskostenhilfeantrag finden sie hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/327008/.
Einen Beratungshilfeschein müssen Sie vor der Beratung beim zuständigen Amtsgericht selbst beantragen und Ihren Eigenanteil von 15,00 € zur Beratung mitbringen. Nähere Informationen zum Beratungshilfeantrag und das zuständige Gericht finden Sie hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/326037/.