INDIVUDALARBEITSRECHTArbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen

Bei Konflikten am Arbeitsplatz stehe ich an Ihrer Seite

Ein ungleiches Kräfteverhältnis

Im Arbeitsleben besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer*in. Diesem Machtverhältnis versucht das Arbeitsrecht durch eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Beschäftigte zu begegnen. Eines der wichtigsten und bekanntesten Schutzgesetze ist das Kündigungsschutzgesetz. Dieses schützt Arbeitnehmer*innen vor unbegründeten Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Sind Sie von einer Kündigung bedroht oder haben Sie bereits eine Kündigung erhalten? Um sich gegen eine Kündigung zu wehren, müssen Sie schnell handeln.

BERATUNG / VERTRETUNG

IMMER AN IHRER SEITE

Arbeitsrechtliche Fragen können vielfältig sein. Ich unterstütze, berate und vertrete Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Gerne prüfe ich Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Arbeitsvertragsänderung vor Unterzeichnung und beantworte Ihre Fragen zu Probezeit, Arbeitszeit, Teilzeit, Urlaub, Entgelt, Boni, Zielvereinbarungen, Betriebliche Altersversorgung, Homeoffice, Krankheit, Datenschutz, Elternzeit oder Befristung.

Bei Konflikten unterstütze ich Sie gegenüber dem Arbeitgeber und vertrete Sie vor Gericht. Bleiben Sie nicht passiv, sondern handeln Sie pro aktiv.

Bereits die Reaktion auf eine Ermahnung oder Abmahnung sollte gut durchdacht sein. Wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.

Scheinselbstständigkeit

Ein besonderer Fokus meiner Arbeit liegt auf der Unterstützung von sog. Scheinselbständigen vor dem Arbeitsgericht. Die Arbeitnehmereigenschaft bemisst sich nicht nach dem, was die Vertragsparteien vereinbart haben, sondern nach dem faktisch gelebten Beschäftigungsverhältnis. Scheinselbstständigkeit birgt sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber enorme Risiken und Nachteile. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitgeber die Arbeitnehmereigenschaft nicht anerkennt.

Schwerbehinderte im Arbeitsleben

Für schwerbehinderte Beschäftigte gelten besondere Schutz- und Fürsorgevorschriften. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt daher in der Beratung und Vertretung von schwerbehinderten Beschäftigten. Ich unterstütze Sie im Rahmen einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung sowie bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz.

Kontakt

ANWALTSBÜRO
Hasenheide 12, 10967 Berlin
E-MAIL
mail@kanzlei-vv.de
TELEFON
+49 30 691 20 92
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo,Di,Do:
10:00-13:00 Uhr
14:-17:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Was erwartet mich beim Erstberatungsgespräch?

Für das Erstberatungsgespräch nehme ich mir regelmäßig ca. eine Stunde Zeit und bespreche mit Ihnen Ihr Anliegen. Sie haben hier die Gelegenheit den Sachverhalt zu schildern und Fragen zu stellen. Bestenfalls bringen Sie bereits zum Erstberatungsgespräch wichtige Unterlagen wie z.B. das Kündigungsschreiben, Ihren Arbeitsvertrag oder relevante E-Mailkommunikation mit Ihrem Arbeitgeber mit. Gerne können Sie mir die Unterlagen auch vorab per E-Mail zusenden. Auf Grundlage Ihrer Schilderungen sowie der vorliegenden Unterlagen kann ich Ihnen sodann eine rechtliche Ersteinschätzung geben. Wir besprechen in diesem Gespräch sowohl das weitere Vorgehen als auch die Kosten, mit denen Sie voraussichtlich rechnen müssen.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, erhalten Sie kurzfristig eine Ersteinschätzung. Da bei Kündigungen sehr kurze Fristen zu beachten sind, sollten Sie sich direkt telefonisch oder per E-Mail bei uns melden. Wir rufen unverzüglich zurück.

Ich bin unsicher, ob ich scheinselbstständig bin. Woher weiß ich, dass ich eigentlich Arbeitnehmer*in bin?

Häufig haben Auftraggeberin und Auftragnehmer*in vertraglich vereinbart, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Dies ist jedoch unbeachtlich, wenn die betroffene Person derart in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist, dass kaum noch ein Unterschied zwischen der „Scheinselbstständigen“ und den übrigen Arbeitnehmer*innen besteht. Ob in Ihrem individuellen Fall eine sog. Scheinselbstständigkeit vorliegt, kann ich nur im Einzelfall prüfen. Gerne können wir dies in einem Erstberatungsgespräch ausführlich besprechen.

Ich habe vom Inklusionsamt (Integrationsamt) ein Anhörungsschreiben erhalten und erfahren, dass mir mein Arbeitgeber kündigen will. Was soll ich jetzt tun?

Will der Arbeitgeber eine schwerbehinderte Beschäftigte (Grad der Schwerbehinderung ab 50 oder gleichgestellt) kündigen, so muss er vorab das Inklusionsamt (Integrationsamt) um Zustimmung bitten. Das Inklusionsamt hört sodann die betroffene Person an. Sollten Sie ein solches Anhörungsschreiben erhalten haben, ist es wichtig zu wissen, worauf es bei der Antwort an das Inklusionsamt ankommt. Ihnen droht damit konkret die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Gerne bespreche ich mit Ihnen, was zu beachten ist und vertrete Sie in dem weiteren Verfahren gegen Ihren Arbeitgeber. Melden Sie sich am besten direkt. Ich rufe unverzüglich zurück.

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    Rechtsanwältin Sophia von Verschuer
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