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Arbeitsgericht Berlin stärkt Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Berlin, 17. März 2025 – In einem richtungsweisenden Urteil stellt das Arbeitsgericht Berlin klar, dass ein Verstoß gegen § 164 Abs. 4 SGB IX eine Diskriminierung darstellt – Unternehmen drohen Klagen und Entschädigungsforderungen Eine langjährige beschäftigte, schwerbehinderte Arbeitnehmerin mit einer Hörschädigung erlitt gesundheitliche Verschlechterungen, nachdem ihr Arbeitsplatz umstrukturiert und sie in mehrstündige Telefondienste eingeteilt wurde....

Probezeitkündigung von Schwerbehinderten

 – oft unwirksam und diskriminierend –  Bislang galt in Deutschland die vom Bundesarbeitsgericht unterstütze Praxis deutscher Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte innerhalb der Probezeit ohne Grund kündigen zu können (BAG 21.4.2016 – 8 AZR 402/14, NZA 2016,1131). Da der Arbeitgeber in einem solchen Fall auch das Integrationsamt nicht um Zustimmung bitten muss (das Sozialgesetzbuch...

Rechtsanwältin Sophia von Verschuer
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